Krankheitsfall

Ähnlich wie ein Arbeitnehmer darf auch ein Schüler nicht unentschuldigt fehlen. Erkrankt ein Schüler oder tritt ein familiärer Notfall ein, ist es wichtig, dem Klassenlehrer unmittelbar telefonisch oder per E-Mail (siehe Schulhomepage => Kollegium) zu informieren. In Notfällen geht auch das Sekretariat. Besonders wichtig ist dies, sollte eine Klassenarbeit oder eine Klausur am Krankheitstag stattfinden. Für die Oberstufe gelten hier spezielle Regeln (vgl. hier „Entschuldigungsverfahren mit Erläuterung“ unter der Rubrik Formulare).

Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein Attest muss innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden. Bleibt der Schüler dem Unterricht länger (z.B. mehr als drei Tage) fern, kann die Schulleitung verlangen, dass ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Ein Attest kann insbesondere auch dann verlangt werden, wenn sich die Krankheitstage an Ferien anschließen.

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