Krankheitsfall

Ähnlich wie ein Arbeitnehmer darf auch ein SchĂŒler nicht unentschuldigt fehlen. Erkrankt ein SchĂŒler oder tritt ein familiĂ€rer Notfall ein, ist es wichtig, dem Klassenlehrer unmittelbar telefonisch oder per E-Mail (siehe Schulhomepage => Kollegium) zu informieren. In NotfĂ€llen geht auch das Sekretariat. Besonders wichtig ist dies, sollte eine Klassenarbeit oder eine Klausur am Krankheitstag stattfinden. FĂŒr die Oberstufe gelten hier spezielle Regeln (vgl. hier „Entschuldigungsverfahren mit ErlĂ€uterung“ unter der Rubrik Formulare).

Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein Attest muss innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden. Bleibt der SchĂŒler dem Unterricht lĂ€nger (z.B. mehr als drei Tage) fern, kann die Schulleitung verlangen, dass ein Ă€rztliches Attest vorgelegt wird. Ein Attest kann insbesondere auch dann verlangt werden, wenn sich die Krankheitstage an Ferien anschließen.

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